Hinweise für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Du benötigst eine Anerkennung einer an einer anderen Universität oder Fachbereich erbrachten Leistung für ein vom Sales Management Department angebotenes Fach?
Wir möchten dich dabei gerne unterstützen! Uns erreichen viele Anfragen und um sicherzustellen, dass dein Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, bitten wir dich, dich frühzeitig über Voraussetzungen und Fristen zu informieren. Sonst können wir eine pünktliche Bearbeitung nicht garantieren. Bitte beachte daher, dass du für die Bearbeitung deines Antrages mit ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit rechnen musst.
Voraussetzungen für die Anerkennung von Modulen am SMD
Angerechnet werden können Module, die vertriebsorientiert sind und/oder Bezug zu einem der folgenden Themen haben:
• Sales
• Marketing
• Strategisches Management
Außerdem rechnen wir nur BWL-Module an, da unser Lehrstuhl einen betriebswirtschaftlichen Fokus hat.
Für alle weiteren Themenbereiche wende dich bitte an die entsprechenden Lehrstühle. Eine Übersicht findest du unter folgendem Link: https://www2.wiwi.rub.de/#bridging
Was benötigen wir von dir für eine Anerkennung?
Bereits vor deinem Auslandsaufenthalt, sollte deine Anerkennung schriftlich fixiert werden (bspw. Learning Agreement, ERASMUS- bzw. Prüfungsamt-Formular, etc.).
Gib uns dafür bitte folgende Informationen/Dokumente, ansonsten können wir Deine Anfragen nicht prüfen und müssen die Dokumente/Informationen von dir nachfordern:
- Dein Studiengang an der RUB
- Studierst du im Bachelor oder Master?
- Dein aktuelles Transcript of Records (ToR).
- Dein vorausgefülltes Anrechnungsformular.
- Handelt es sich bei den Modulen, welche du anerkannt haben möchtest, um Bachelor- oder Mastermodule?
- Ein Auszug aus dem Modulhandbuch, sowie der Original-Link zu den Modulinhalten, die du anrechnen lassen möchtest
Wie erfolgt eine Anerkennung?
Eine Anrechnung erfolgt in den meisten Fällen als Dummy-Modul („Ersatz-Modul“), nur in Ausnahmefällen werden Module auch deckungsgleich als SMD-Module angerechnet.
Für die Anrechnung als SMD-Modul müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sowohl Modulinhalte als auch die Anzahl der CP/ECTS müssen identisch sein.
- Eine inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter am SMD. Trotz allem richte deine Anfrage bitte zuerst zentral an uns. Wir kontaktieren dann die Personen, die verantwortlich sind.
Darf ich im Master auch Bachelormodule anrechnen lassen?
Bitte beachte, dass es Masterstudierenden im Ausland grundsätzlich nicht erlaubt ist, sich Bachelormodule anerkennen zu lassen.
Ausnahmefälle sind immer mit der Erasmus-Fachkoordinatorin (wiwi-erasmus-outgoings@rub.de) abzustimmen!
Was passiert nach deinem Auslandsaufenthalt?
Um die Anrechnung nach Abschluss des Auslandssemesters zu vervollständigen und die erhaltene Modulnote ggf. umzurechnen, werden folgende Informationen benötigt:
- Ein Scan des Originalzeugnisses
- Das vor dem Auslandssemester ausgefüllte Anrechnungsformular
Die Anerkennung sollte nach Deiner Rückkehr zeitnah abgeschlossen werden. Bitte kontaktiere uns daher, sobald du aus deinem Auslandssemester zurückgekommen bist und alle Dokumente (s.o.) vorliegen hast.
Das vollständig ausgefüllte Anrechnungsformular wird abschließend dem Prüfungsamt vorgelegt. Nach erfolgreicher Anerkennung erscheinen die im Ausland erbrachten Leistungen in deiner Leistungsübersicht.
Fragen?
Bei Fragen ist Mira Buchholz deine zentrale Ansprechpartnerin – sie ist die Koordinatorin der Anerkennung am SMD. Sie beantwortet dir allgemeine Fragen zur Anerkennung und koordiniert die interne Abstimmung der Anerkennung von Auslandsmodulen am SMD mit den Professoren und Mitarbeitern.